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Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Systeme 3000 GmbH, nachfolgend „ITS“ genannt.

I. GELTUNGSBEREICH
Die Lieferungen und der Zahlungsverkehr erfolgen ausschließlich von ITS. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Annahme seines Auftrages nicht anerkannt. Durch die Annahme der Ware erklärt der Besteller zusätzlich sein Einverständnis mit den Bedingungen von ITS. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen zur Erlangung der Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch ITS. Die Preise verstehen sich in EUR und gelten freibleibend bis zum Tage der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage gültigen Preisen und Rabatten. Zu den Preisen kommt die jeweilige gültige Mehrwertsteuer.

II. LIEFERUNG UND LEISTUNGEN
Die Angebote von ITS sind freibleibend und unverbindlich. ITS ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Bestellers, geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Recht auf Teillieferung und deren Fakturierung bleibt ITS ausdrücklich vorbehalten.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine andersweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von ITS zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert werden.
Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Streik und Boykott, die unseren Betrieb, Betriebe des Bestellers oder wichtiger Unterlieferanten treffen, verspätete Anlieferungen von Komponenten, Zusatzbauteilen, Transporthindernisse und andere Umstände, auf die ITS bzw. der Besteller keine Einwirkungsmöglichkeit haben, sind von ITS bzw. vom Besteller in keinem Fall zu vertreten. In solchen Fällen tritt weder ITS noch für den Besteller Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne vorhergehender Bestimmungen steht ITS das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Besteller wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Sollte ITS mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Besteller nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung mehr als sechs Wochen dauert, ist auch ITS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Nachbestellungen zu bere erteilten Aufträgen können zum vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden, wenn der Stand des Versandes dies ohne zusätzliche Kosten gestattet. Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials bleibt ITS vorbehalten. Alle Sendungen sind auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unterwegs. Lieferung erfolgt unter Berücksichtigung der Fracht-, Portokosten von ITS. Mehrkosten für Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers. Sofern nicht anders vereinbart, ist ITS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang. Sollten bei der Planung eines Auftrages durch ITS wichtige Bestandteile, gleich aus welchen Grund, nicht berücksichtigt werden, ist ITS berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

III. STORNIERUNG UND VERSCHIEBUNG DERLIEFERTERMINE
Falls der Besteller Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit ITS vereinbart, die er zu vertreten hat, kann ITS ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis geltend machen.
Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat ITS zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

IV. ÜBERGABEANDENFRACHTFÜHRERODERBESTELLERDIREKT
Der Besteller hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Besteller nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von ITS benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Besteller oder dessen Beauftragte auf den Besteller über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von ITS verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandberechaft auf den Besteller über. Die Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, Garantiefällen bzw. entgeldlicher Serviceleistung.

V. PREISEUNDZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die ersten zwei Geschäfte mit Neukunden erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder Vorkasse.
Sonst erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme. Anderslautende Zahlungsbedingungen erfordern der Schriftform.
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Monheim. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Besteller entsprechend den Kosten von ITS zusätzlich berechnet.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht ITS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
ITS ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Besteller Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bere Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist ITS berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von ITS nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann ITS jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ITS Wechsel angenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden dann sofort fällig.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT
ITS behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von ITS gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ITS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er ITS hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerug gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsweise unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an ITS ab. Wird Vorbehaltsweise vom Besteller - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht ITS gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. ITS nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ITS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich ITS, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. ITS kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für ITS vor, ohne daß für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht ITS gehörenden Waren, steht ITS der dabei entstehenden Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen bearbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Besteller im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für ITS verwahrt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung von ITS begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogener.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist ITS auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände (Leihstellungen) bleiben im Eigentum von ITS. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit ITS benutzt werden.

VII. RETOUREN
Nur mit Einverständnis von ITS sind Retouren möglich. Retouren müssen mit einer von ITS vergebenen, von außen auf dem Paket gut sichtbaren RMA Nummer gekennzeichnet sein. Diese Retouren beziehen sich auf bei ITS erworbene Waren aus Garantiefällen, Reklamationen und an diesen Waren zu erbringende entgeldliche Serviceleistungen. Retouren sind immer versandkostenfrei an ITS zu schicken.

VIII. LEIHSTELLUNGEN
Der vereinbarte Kaufpreis sowie die Nebenkosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden bei Lieferung der Ware bar erhoben.
Bei Produkten mit fester Leihstellungsgebühr fällt ein Pauschalbetrag für den angegebenen Zeitraum an. (Maximaler Leihstellungszeitraum 4 Wochen). Danach ist eine Rückgabe aus der Leihstellung nicht mehr möglich. Der Besteller hat die Ware damit käuflich erworben, so daß der Kaufpreis und die angefallenen Nebenkosen einbehalten bzw. erhoben werden. Der Gewährleistung beginnt mit der Übergabe zur Leihstellung.
Bei allen anderen Produkten fallen 1% vom Verkaufspreis des Artikels pro Tag als Leihstellungsgebühr an. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. bei Druckern, ist Toner nicht in der Leihstellungsgebühr enthalten. Nach Rücksendung der Ware aus der Leihstellung wird das Verbrauchsmaterial gesondert berechnet. Der Zeitraum der Leihstellung beginnt grundsätzlich mit Ausgang der Artikel bei ITS und endet mit Eingang der Artikel bei ITS. Leihstellungen werden nur gegen Barnachnahme versandt. Sämtliche Nebenkosten wie Versand, Verpackung und Versicherung werden nicht zurückerstattet. Mindestrechnungsbetrag bei Leihstellungen ist EUR 50,-. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.. Nach Rücksendung von Waren aus Leihstellungen werden diese von ITS Technikern auf volle Funktionsfähigkeit, einwandfreien Zustand und Wiederverkaufsfähigkeit geprüft. Befindet sich die Ware in diesem Zustand, erhält der Besteller eine Gutschrift über den Kaufpreis der Ware abzüglich der Leihstellungsgebühr und Nebenkosten. Andernfalls erhält der Besteller die Ware umgehend zurück. Bei Rücksendung einer Leihstellung ist die Abrufnummer des Auftrages als RMA-Nr. zu verwenden mit dem Vermerk Leihstellung. (Bsp.: "LEIHSTELLUNG: 54686676435").Die RMA-Nr. muß von außen gut sichtbar an der Verpackung zu erkennen sein.

IX. GEWÄHRLEISTUNG
Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie zur Zeit der Lieferung bei ITS handelsüblich ist, d.h. einer mittleren Art und Güte entspricht. Die Parteien sind sich jedoch bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hardware sowie Software unter allen Anwendungsbedingungen und Konfigurationsmöglichkeiten auszuschließen.
Die Vertragsprodukte sind in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation oder Gebrauchsanweisung alleine stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Sie können produktspezifisch in deutscher oder englischer Sprache verfaßt sein. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ITS schriftlich bestätigt wurden. ITS übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges sowie vorsätzliches Verhalten des Besteller / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten, sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche gegen ITS beginnen mit Lieferung an den Besteller und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt ITS etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Besteller weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von ITS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ITS über. Der Besteller hat schriftlich die Mängel nachvollziehbar und so konkret wie möglich anzuzeigen. ITS hat das Recht der dreimaligen Nachbesserung. Falls ITS Mängel nach der dritten Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nicht beseitigen kann, ist der Besteller berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Im Falle der Nachbesserung übernimmt ITS die Arbekosten im Firmensitz von ITS. Ist der Besteller Händler, hat ITS das Wahlrecht den Besteller direkt an den Hersteller oder dessen Beauftragten zum Zwecke der Gewährleistungsabwicklung zu verweisen, oder die Nachbesserung bei ITS durchzuführen. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere der Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Besteller falls er Händler ist.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ITS berechtigt, daß Ersetzen aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und ggf. Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von ITS berechnet.
Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Güte und Beschaffenheit der Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche Rüge innerhalb einer Woche bei Vollkaufleuten, 2 Wochen bei anderen Bestellern nach Empfang der Ware bei ITS eingeht. Für die Entscheidung darüber, ob begründete Einwendungen gegen die Güte (Fehler) und Beschaffenheit der Ware erhoben worden sind, ist das Ergebnis einer versandkostenfreien Rücksendung der Ware an ITS, von ITS vorzunehmenden Prüfung allein maßgebend. Sollten die Beanstandungen berechtigt sein, sorgt ITS wahlweise für einen sofortigen Austausch der Ware, falls verfügbar oder Nachbesserung der Ware. Sollten die Ersatzlieferung oder Nachbesserungsversuche fehlschlagen, bleibt dem Besteller ausdrücklich das Recht vorbehalten nach seiner Wahl, Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Leistung von Schadenersatz, z.B. wegen entgangenen Gewinns oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Soweit der Abnehmer die Ware weiter verarbeiten will, hat er sie in jedem Fall vor der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu überzeugen, ob die Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist.
Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie, sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art, hat der Besteller die Abwicklungsrichtlinien von ITS, wie in Punkt Retouren beschrieben, einzuhalten.
Sofern ITS im Gewährleistungs-/Garantiefall eine Leihstellung für die Dauer der Reparatur durchführt, trägt der Besteller die Kosten der Leihstellung. Die Kosten und Abwicklungsbestimmungen der Leihstellung von ITS ist in Punkt Leihstellungen beschrieben. Alle Leistungen der Gewährleistung/Garantie erfolgen ab Firmensitz von ITS.

X. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER
ITS übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat ITS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gefertigt wurden, stellt der Besteller ITS von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind ggf. angemessen zu bevorschussen.

XI: DATENSCHUTZ
ITS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

XII. HAFTUNG
ITS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Die Haftung von ITS für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von ITS-Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen von ITS tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.

XIII. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN
Von ITS gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln - oder in systemintergrierter Form - ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bwz. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muß sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungen der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Besteller in eigener Verantwortung, die ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Besteller an Dritte, mit und ohne Kenntnis von ITS, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen gegenüber ITS.

XIV. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Monheim. Gerichtsstand für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, ausschließlich Monheim.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine Regellücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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